Brauchen Sie eine Übersetzung?
Bitte schicken Sie Ihre zu übersetzenden Dateien an:
dolmetscher@e-ling.eu
- Wir nehmen mit Ihnen Kontakt so schnell wie möglich auf. In dringenden Fällen, rufen Sie an:
+48 693 333 333 - (Englisch).
1.
Das Europäische
Übersetzungsbüro "PROXIMUSS"
erklärt, dass es über
angemessene Qualifikationen
und Kenntnisse verfügt, um
Übersetzungs- und
Dolmetschleistungen zu
erbringen.
2.
Das Europäische
Übersetzungsbüro "PROXIMUSS"
führt den Auftrag nur aus,
wenn er von der/den zur
Auftragserteilung
berechtigten Person(en) im
Namen eines bestimmten
Unternehmens / einer
bestimmten Institution,
Organisation usw. erteilt
wurde. Der Auftrag kann vom
Arbeitgeber persönlich, per
Post oder elektronisch per
E-Mail erteilt werden. Das
Europäische Übersetzungsbüro
PROXIMUSS ist nicht
verpflichtet, mit der
Übersetzung zu beginnen,
wenn es die
Auftragsbestätigung des
Auftraggebers nicht
rechtzeitig erhalten hat.
3.
Wurde die Bestellung nach
18.00 Uhr an einem
bestimmten Werktag
aufgegeben, wird das Datum
ihrer Erteilung ab dem Tag
nach dem Datum der Erteilung
des Auftrags gezählt.
4.
Wir rechnen mit unseren
Kunden pro Wort ab. In
einigen Ländern können wir
jedoch, je nach den lokalen
Geschäftsgewohnheiten, auch
für Übersetzungsseiten
Gebühren erheben. In diesem
Fall besteht eine Seite aus
1600 Zeichen mit Leerzeichen
oder 225 Wörtern. Die Anzahl
der Seiten oder Wörter wird
nach der Übersetzung des
Textes berechnet, es sei
denn, Sie haben uns eine
bearbeitbare Datei zur
Verfügung gestellt, in der
wir vor Beginn der
Übersetzung Zeichen/Wörter
zählen können. Die
Mindestgebühr wird für 1
resultierende Seite oder 50
EUR berechnet - kleinere
Projekte nehmen wir nicht
an. Die angegebenen Preise
sind Nettopreise. Wir
stellen eine Rechnung aus
Polen aus, die keine
Mehrwertsteuer enthält -
gemäß den europäischen
Steuervorschriften.
5.
Bei Texten, die zur
amtlichen Veröffentlichung
bestimmt sind, wird davon
ausgegangen, dass der
Auftraggeber den Text
selbstständig bearbeitet und
korrigiert, es sei denn,
diese Dienstleistung wurde
ebenfalls beim Europäischen
Übersetzungsbüro PROXIMUSS
bestellt. Bitte beachten
Sie, dass es notwendig ist,
den Text nicht nur zu
übersetzen, sondern auch zu
bearbeiten, bevor Sie ihn
veröffentlichen.
6.
Beglaubigte (von vereidigten
Übersetzern gefertigte)
Übersetzungen werden in
einer Kopie angefertigt. Für
jede weitere Kopie wird
gemäß der Verordnung des
Justizministers eine Gebühr
erhoben
7.
Wenn bei der Übersetzung ein
bestimmtes Vokabular
verwendet werden soll,
sollte der Auftraggeber ein
Glossar zur Verfügung
stellen, das das Vokabular
enthält, das bei der
Übersetzung verwendet werden
soll. Dies gilt für
Projekte, in denen der Kunde
aus irgendeinem Grund ein
anderes Vokabular bevorzugt.
Wird ein solches Glossar
nicht zur Verfügung
gestellt, wendet das
Europäische Übersetzungsbüro
den korrekten Wortschatz
nach bestem Wissen und
Gewissen an, jedoch nicht
unbedingt in Übereinstimmung
mit den Wünschen und
Erwartungen des
Auftraggebers.
8.
Bei Privatpersonen, denen wir
auch Rechnungen ausstellen,
verlangen wir für unsere
Leistungen immer
Vorauszahlung. Bei
Unternehmen wird eine
Rechnung über die erbrachte
Leistung ausgestellt, die
innerhalb von 7 Tagen zu
bezahlen ist.
9.
Das Europäische
Übersetzungsbüro
verpflichtet sich, alle im
Zusammenhang mit der
Übersetzung erhaltenen
Informationen, insbesondere
den Inhalt der Dateien und
Dokumente, geheim zu halten,
sofern das Gesetz oder die
zuständigen Behörden nichts
anderes verlangen.
10.
WIR BENACHRICHTIGEN IMMER
DIE POLIZEI, WENN WIR
GEFÄLSCHTE ODER ZWEIFELHAFTE
DOKUMENTE FESTGESTELLT HABEN.
11.
Jedes Übersetzungsprojekt
bleibt bis zur Bezahlung
durch den Auftraggeber
Eigentum des Europäischen
Übersetzungsbüros. Mit der
Zahlung erhält der
Auftraggeber alle Rechte an
der Übersetzung.
12.
Bei Überschreitung der
Zahlungsfrist wird das
Europäische Übersetzungsbüro
eine Mahnung über eine
unbezahlte Rechnung
versenden. Wird die
Zahlungsfrist um 7 Tage
überschritten, sendet das
Europäische Übersetzungsbüro
eine Zahlungsaufforderung
per Einschreiben. Wird die
Zahlungsfrist um 14 Tage
überschritten, überträgt das
Europäische Übersetzungsbüro
die Forderung an die
Inkassostelle. Alle Kosten
des Forderungseinzugs werden
dem Kunden in Rechnung
gestellt.
13.
Bei größeren
Übersetzungsprojekten (über
50 Seiten) behält sich das
Europäische Übersetzungsbüro
das Recht vor, vor Beginn
des Übersetzungsprozesses
eine teilweise Vorauszahlung
zu verlangen.
14.
Das Europäische
Übersetzungsbüro behält sich das
Recht vor, die Ausführung des
Auftrags unter Angabe der Gründe
für die Ablehnung zu verweigern.
15.
Alle begründeten Vorbehalte und
Reklamationen bezüglich der
Qualität der Übersetzung werden
akzeptiert, wenn sie vom
Auftraggeber innerhalb von 14
Tagen ab dem Datum der Lieferung
der Übersetzung geltend gemacht
werden. Das Europäische
Übersetzungsbüro hat das Recht
auf Nachbesserung und
Mängelbeseitigung innerhalb der
gesetzlichen Frist. Erfolgt der
Widerspruch nicht innerhalb von
14 Tagen ab dem Zeitpunkt der
Übergabe der Übersetzung an den
Auftraggeber, so bedeutet dies,
dass die Übersetzung
vorbehaltlos akzeptiert wird.
16.
Bei Privatpersonen, denen wir
auch Rechnungen ausstellen,
verlangen wir für unsere
Leistungen immer
Vorauszahlung. Bei
Unternehmen wird eine
Rechnung über die erbrachte
Leistung ausgestellt, die
innerhalb von 7 Tagen zu
bezahlen ist.
17.
Alle begründeten Vorbehalte
und Reklamationen bezüglich
der Qualität der Übersetzung
werden akzeptiert, wenn sie
vom Auftraggeber innerhalb
von 14 Tagen ab dem Datum
der Lieferung der
Übersetzung geltend gemacht
werden. Das Europäische
Übersetzungsbüro hat das
Recht auf Nachbesserung und
Mängelbeseitigung innerhalb
der gesetzlichen Frist.
Erfolgt der Widerspruch
nicht innerhalb von 14 Tagen
ab dem Zeitpunkt der
Übergabe der Übersetzung an
den Auftraggeber, so
bedeutet dies, dass die
Übersetzung vorbehaltlos
akzeptiert wird.
18.
Das Europäische
Übersetzungsbüro akzeptiert
keine Vorbehalte oder
Beschwerden, die bei
Bestellungen eingereicht, im
Express- und
Superexpress-Modus
ausgeführt werden, es sei
denn, die Parteien haben vor
Beginn eines solchen
Projekts etwas anderes
vereinbart.
19.
Das Europäische
Übersetzungsbüro ist
berechtigt, die Zahlung von
Forderungen zu verlangen und
gesetzliche Verzugszinsen
nach geltendem EU-Recht zu
berechnen. Alle auf unserer
Website angegebenen Preise
sind Richtwerte und gelten
als Standardpreise.
20.
In allen Fällen, die nicht
durch diese Bedingungen
geregelt sind, gelten die
Bestimmungen des polnischen
Bürgerlichen Gesetzbuches.
Alle Streitigkeiten, die
sich zwischen dem
Auftraggeber und dem
Europäischen
Übersetzungsbüro PROXIMUSS
ergeben, werden im Wege von
Verhandlungen in gutem
Glauben gütlich beigelegt,
und im Falle der
Unfähigkeit, eine Einigung
zu erzielen, werden die
Streitigkeiten durch das
zuständige Gericht in
Warschau entschieden.